Häufige Fragen
Was gibt es beim ersten Termin zu beachten?
Wir verschaffen uns mithilfe einer Befundaufnahme einen genauen Überblick über Ihre Situation.
Damit wir Sie von Ihrem ersten Besuch an zielführend behandeln können, bringen Sie bitte mit:
- Ärztliche Verordnung (Rezept)
- Röntgenaufnahmen (falls vorhanden)
- Arztberichte (falls vorhanden)
- ein großes Handtuch
- bequeme Kleidung
- Mund-Nasen-Bedeckung (Corona-Schutzverordnung)
Wie lange ist ein Rezept gültig?
Nach spätestens 3 Monaten soll ein Rezept „abgearbeitet“ sein. Nach der Rezeptausstellung muss innerhalb von 28 Tagen mit der Behandlung begonnen werden. Als Ausnahme gilt, wenn auf dem Rezept das Feld „Dringlicher Behandlungsbedarf“ durch den Arzt angekreuzt wurde. In diesem Fall muss die erste Behandlung innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Entstehen Zuzahlungsgebühren?
Der Gesetzgeber sieht vor, dass jeder gesetzlich versicherte Patient eine Zuzahlung von 10 € plus 10 % des Gesamtwertes des Rezeptes zu leisten hat. Wenn der Patient aber eine durch die Krankenkasse ausgestellte Befreiung vorlegen kann, entfällt diese Zuzahlung.
Wieso muss ich eine Ausfallgebühr bei Nichtantritt eines Termins bezahlen?
Falls Sie verhindert sein sollten, Ihren Termin wahrzunehmen, geben Sie uns bitte spätestens 24 Stunden vorher Bescheid. Bei kurzfristigen Absagen können wir in Ihrer gebuchten Zeit keine anderen Patienten behandeln. Die dadurch entstandenen Kosten müssen daher gedeckt werden.
Wie lange dauert eine Behandlung?
Eine physiotherapeutische Behandlung dauert bei uns 20 Minuten, eine neurologische Behandlung 25 Minuten. Bei manuellen Lymphdrainagen wird die Zeit vom Arzt individuell vorgegeben (30/45/60 Minuten). Wärmeanwendungen (Fango und Rotlicht) werden ca. 20 Minuten durchgeführt, die Therapiezeit für eine heiße Rolle beträgt 10 Minuten.
Führen Sie auch Hausbesuche durch?
Wenn Ihnen eine ärztliche Verordnung (Rezept) für eine Behandlung in Ihrem häuslichen Umfeld vorliegt, behandeln wir Sie im Raum Nürnberger Norden auch bei Ihnen Zuhause.
Wer schreibt einen Therapie-Bericht?
Der Therapie-Bericht wird vom Therapeuten verfasst, falls dies laut Rezept von Ärztin/Arzt eingefordert wird. Das Verfassen des Berichtes ist Teil der Behandlung und diieser wird von uns an die Arztpraxis übermittelt.
Welche Rezepte nehmen Sie an?
Wir nehmen alle Rezepte an, welche den Sektor „Heilmittel Physiotherapie“ betreffen. Rezeptarten: Gesetzlich / Privat / Berufsgenossenschaft (BG)